Als Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner sind Sie zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, die für Schäden im Rahmen Ihrer Tätigkeit aufkommt. (§ 10 BiBuG 2014). Die Versicherung muss für die gesamte Dauer des Bestehens der aktiven Berufsberechtigung aufrechterhalten werden. Das Nichtbestehen ist ein Widerrufsgrund und führt zum Verlust der Berufsbefugnis! Als BÖB-Mitglied profitieren Sie von exklusiven Gruppenrahmentarifen.
BÖB Mitglieder haben auch die einzigartige Möglichkeit, Ihre Pensionsvorsorge zu attraktiven Konditionen im Rahmen eines exklusiven Gruppenrahmenvertrags mit der Allianz Elementar Versicherungs- AG abzuschließen und von erheblich günstigeren Konditionen und somit besseren Ablaufleistungen zu profitieren. Auch für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen Sie als BÖB-Mitglied Sonderkonditionen ebenso wie für Kranken- und Unfallversicherungen.
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